1.) Pflichten der Kursteilnehmer*Innen

Das Mitglied, verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Den Anweisungen der Lehrer (Nikolai Pawlas oder vertretende Person) ist stets Folge zu leisten. Das Mitglied, bzw. der gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte/r), haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden, die durch eine nicht-sachgemäße Benutzung verursacht werden.

2.) Gesundheit

Die TeilnehmerInnen bestätigen, dass sie sportgesund, den Anforderungen der Hamburg Movement Group gewachsen und dies durch einen Arzt/Ärztin bestätigt ist. Falls auf die ärztliche Bestätigung verzichtet wurde, geschieht dies auf eigene Verantwortung. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, jegliche Erkrankung, sowie plötzliche Befindlichkeitsänderungen (wie Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen o.Ä.) sofort dem Lehrer, Nikolai Pawlas oder seiner VertreterIn mitzuteilen und gegebenenfalls das Training abzubrechen. Im Falle eines Unfalls oder Schadens, auch solche die durch bekannte und unbekannte gesundheitliche Risiken seitens der TeilnehmerInnen ausgelöst wurden, haftet weder Nikolai Pawlas noch seine VertreterIn. Die TeilnehmerInnen bestätigen gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der School of Movement Hamburg auftreten können, versichert zu sein. Gleiches gilt für den direkten Hin- und Rückweg vom Trainingsort. Ist dies nicht der Fall, geschieht dies auf eigene Verantwortung.

3.) Haftung

Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Trainingsleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen The Art To Move und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von The Art To Move bzw. der vertretenden Unterrichtskräfte für sämtliche Verletzungen sind ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und -einrichtungen von Der School of Movement Hamburg, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Alle TeilnehmerInnen verzichten hiermit ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschädigungen, die mit der Teilnahme an der School of Movement Hamburg im Zusammenhang stehen. Sollte gegen die Verhaltensregeln, die Unterschriftspflicht dieses Vertrages oder gegen Weisungen des Lehrers verstoßen werden, behalten sich die School Of Movement vertreten durch Nikolai Pawlas im Schadensfall rechtliche Schritte vor.

4.) Versicherungen

Der Abschluss einer Unfallversicherung liegt im Ermessen des Teilnehmers, wird aber empfohlen. The Art To Move hat den Teilnehmer (m/w/d) darauf hingewiesen, dass er/sie sich zu einer Einzel- und Kontaktsportdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. The Art To Move oder dessen Vertreter Nikolai Pawlas hat keine Unfallversicherung für die Mitglieder der Hamburg Movement Group abgeschlossen.

5.) Bild- und Filmaufnahmen

Die TeilnehmerInnen sind sich darüber im Klaren, dass durch The Art To Move und Dritte Ton-, Foto- und Videomaterial erstellt werden können. Die TeilnehmerInnen erklären sich damit einverstanden, dass das so entstandene Material durch The Art To Move zu Werbe- und Dokumentationszwecken sowohl online, als auch in jeder Art von audiovisuellen - und Printmedien, unentgeltlich genutzt und veröffentlicht werden kann. Den Mitgliedern ist es ebenfalls gestattet, Ton-, Foto- und Videomaterialien zu erstellen und diese für private Zwecke zu verwenden.

6.) Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist. Das Mitglied erkennt durch die Anmeldung für die Hamburg Movement Group die Vertragsbedingungen an. Gerichtsstand ist Hamburg.